Aktuelle Nachrichten

Mindestdatenspeicherung: Neue Verhandlungen

Erst kürzlich erklärte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), dass sie die Vorratsdatenspeicherung für "verzichtbar" hält.

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Datenlecks in Unternehmen sollen bestraft werden

Verstöße gegen die Datenschutzbestimmungen der EU könnten zukünftig teuer werden. Laut Plänen der EU-Kommission müssen Unternehmen womöglich bis zu fünf Prozent ihres weltweiten Umsatzes zahlen, wenn sie falsch mit personenbezogenen Daten ihrer Lieferanten, Kunden oder eigenen Mitarbeiter umgehen.

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Aktuelle Diskussion

Datenschutzanforderungen an die Cloud

Die in der sogenannten Berlin Group versammelten Experten aus 21 Ländern, fordern im "Sopot Memorandum" von den Cloud-Anbietern unter anderem mehr Transparenz und ein Höchstmaß an Kontrolle für ihre Nutzer.

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Für alle Datenschutzinteressierten – Das Datenschutzforum des BfDI für jedermann

Getreu der Philosophie des BfDI Peter Schaar, den Datenschutz in der BRD transparent zu gestalten, gibt es seit 2009 das Datenschutz-Forum. Hier können alle Bürger über ihre Erlebnisse, Ängste oder Erfahrungen zum Thema Datenschutz schreiben, aber auch Fragen stellen.

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Zentralisierung von Daten bei Google: Neue einheitliche Datenschutzbedingungen

"One policy, one Google experience" – mit diesem Slogan bewirbt Google seine bisher beispiellose Kampagne: Dienste wie Google Search, Google Mail, Google Reader oder Youtube werden zukünftig datenschutztechnisch zusammen gelegt. Dagegen wehren können sich die Nutzer nicht.

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Startseite > Seminare & Ausbildung > Weiterbildung Datenschutz

Weiterbildung Datenschutz

Laut § 4f BDSG des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) muss jedes Unternehmen, in dem mindestens neun Personen mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten betraut sind, einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten bestellen. Bei einer nicht automatisierten Datenverarbeitung greift diese Vorschrift erst ab 20 Personen (§ 4 f Abs. 1 S. 1 u. 3 BDSG). Bei Nichtbeachtung des BDSG drohen mittlerweile Bußgelder!

 

Auch die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten werden in Deutschland durch das BDSG klar geregelt. Unter anderem muss dieser über das notwendige Fachwissen der gesetzlichen Grundlagen aber auch der automatisierten Datenverarbeitung verfügen. Die Kontrolle und Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung von Datenverarbeitungsprogrammen ist die wesentliche Aufgabe eines Datenschutzbeauftragten.

 

Warum Weiterbildung?

Aktuelle Entwicklungen, wie neue oder überarbeitete gesetzliche Urteile oder Grundlagen zum Datenschutz, dürfen von betrieblichen Datenschutzbeauftragten nicht außer Acht gelassen werden. Daher ist eine permanente Weiterbildung eine weitere wichtige Aufgabe der betrieblichen Datenschutzbeauftragten.

 

Datenschutz-einfach.de bietet aus diesem Grund u.a. individuell auf die jeweiligen Unternehmen angepasste Weiterbildungen, Schulungen und Seminare an. Hier haben die Verantwortlichen die Möglichkeit, das nach BDSG erforderliche Fachwissen zu erwerben und/oder sich in diesem Bereich weiterzubilden. Unser geschultes Personal geht dabei natürlich auch auf aktuelle Themen des Datenschutzes, wie z. B. Outsourcing, Telekommunikation und Internet/Intranet ein.

 

Folgende Themen werden u.a. in unseren Seminaren behandelt:

  • Überblick über Datenschutz
  • Grundlagenwissen zum Datenschutzgesetz
  • Aktuelles Wissen über Neuregelungen im Datenschutzgesetz
  • Aufgaben, Pflichten und Rechte des Datenschutzbeauftragten
  • Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten
  • Datenschutz im Unternehmen: Verantwortlichkeit
  • Kundendatenschutz
  • Beschäftigtendatenschutz
  • Outsourcing und Auftragsdatenverarbeitung
  • IT-Sicherheit
  • Kryptografie , Verschlüsselungstechnologien

 

Auf Wunsch übernimmt datenschutz-einfach.de bundesweit auch als externer Datenschutzbeauftragter alle Aufgaben des Beauftragten für den Datenschutz in Ihrem Unternehmen.

 

Sprechen Sie uns einfach an!