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Laut § 4f BDSG des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) muss jedes Unternehmen, in dem mindestens neun Personen mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten betraut sind, einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten bestellen. Bei einer nicht automatisierten Datenverarbeitung greift diese Vorschrift erst ab 20 Personen (§ 4 f Abs. 1 S. 1 u. 3 BDSG). Bei Nichtbeachtung des BDSG drohen mittlerweile Bußgelder!
Auch die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten werden in Deutschland durch das BDSG klar geregelt. Unter anderem muss dieser über das notwendige Fachwissen der gesetzlichen Grundlagen aber auch der automatisierten Datenverarbeitung verfügen. Die Kontrolle und Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung von Datenverarbeitungsprogrammen ist die wesentliche Aufgabe eines Datenschutzbeauftragten.
Aktuelle Entwicklungen, wie neue oder überarbeitete gesetzliche Urteile oder Grundlagen zum Datenschutz, dürfen von betrieblichen Datenschutzbeauftragten nicht außer Acht gelassen werden. Daher ist eine permanente Weiterbildung eine weitere wichtige Aufgabe der betrieblichen Datenschutzbeauftragten.
Datenschutz-einfach.de bietet aus diesem Grund u.a. individuell auf die jeweiligen Unternehmen angepasste Weiterbildungen, Schulungen und Seminare an. Hier haben die Verantwortlichen die Möglichkeit, das nach BDSG erforderliche Fachwissen zu erwerben und/oder sich in diesem Bereich weiterzubilden. Unser geschultes Personal geht dabei natürlich auch auf aktuelle Themen des Datenschutzes, wie z. B. Outsourcing, Telekommunikation und Internet/Intranet ein.
Folgende Themen werden u.a. in unseren Seminaren behandelt:
Auf Wunsch übernimmt datenschutz-einfach.de bundesweit auch als externer Datenschutzbeauftragter alle Aufgaben des Beauftragten für den Datenschutz in Ihrem Unternehmen.
Sprechen Sie uns einfach an!