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Die Seminarteile sind fein strukturiert und bilden zahlreiche Facetten ab. Grundlagen bilden die neuen Datenschutzgesetze, Hinweise auf Urteile und die gängigen Praxen bei den Abstimmungen zwischen Datenschutzbeauftragten, Arbeitnehmervertretungen und Geschäftsleitungen.
Datenschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Der gut geschulte Datenschutzbeauftragte schafft Verständnis. Er überzeugt von Notwendigkeiten. Seine Aufgabe liegt in der Umsetzung und in der Einhaltung aller Vorgaben. Je besser der Datenschutzbeauftragte ausgebildet ist, umso stärker ist seine Fähigkeit, staatliche und betriebliche Interessen unter einen Hut zu bringen.