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2012-07-31 20:34
Bisher durften die Daten von den Einwohnermeldeämtern nicht ohne Einwilligung der betroffenen Bürger weitergegeben werden, sollten die Daten zu Werbezwecken oder für den Adresshandel genutzt werden. Nun können die Unternehmen ihre Daten mit den Meldeämtern abgleichen und dem Bürger bei Umzug das Werbematerial an die neue Adresse hinterher senden. Jeder Widerspruch gegen solches Geschäftsgebaren wird dann zwecklos sein.
Diese Änderung wird am 14.11.2014 in Kraft treten, sollte sie durch den Bundesrat bestätigt werden. Das jedoch darf bezweifelt werden, denn inzwischen regt sich überall Widerstand, nicht nur in den Reihen der Piratenpartei.
Die vor allem von CSD/CSU und FDP vorangetriebene Initiative stößt über die politischen Lager hinweg auf heftigen Protest. Die Piratenpartei z.B. kommentiert die angestrebte Änderung wie folgt: "Da der Staat eine Meldepflicht der Bürger gesetzlich verankert hat, sind die Behörden im Gegenzug verpflichtet, mit diesen zwangsweise erhobenen Daten sorgfältig umzugehen. Diese Sorgfaltspflicht wurde wirtschaftlichen Interessen der Werbetreibenden geopfert.
Dies ist ein weiterer Datenskandal erster Ordnung", so Markus Barendorff, stellvertretender Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland. "Da das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt wird, und der Staat mit diesem Gesetz gegen seine Sorgfaltspflicht aus Gröbste verstößt, stellt sich die Frage, ob die Verfassungskonformität überhaupt noch gegeben ist. Das Gesetz zur »Fortentwicklung des Meldewesens« ist ein einziger Rückschritt."
Auch der schleswig-holsteinische Landesdatenschützer Thilo Weichert ist mit der Gesetzesänderung nicht einverstanden und nennt sie eine „Nacht-und-Nebel-Aktion“. Weitere Gegner der Initiative sind der bayerische Landesdatenschutzbeauftragte Thomas Petri und der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar. Es ist daher gut möglich, dass der Bundesrat dem neuen Gesetz seine Zustimmung verweigert.