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Deutsche Bahn will Kundendaten vermarkten

Die Deutsche Bahn plant die Daten ihrer Reisenden zu vermarkten. Danach sollen Informationen von Vielfahrern an Banken, Versicherungen oder Fast-Food-Ketten verkauft werden. Während Datenschützer gegen das Geschäftsmodell protestieren, dementiert die Bahn.

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Arbeitnehmer-Datenschutz: Reform vor dem Aus

Nach heftigen Protesten von Datenschützern, Gewerkschaften und Arbeitgebern gegen die geplante Überwachung von Beschäftigten will die schwarz-gelbe Koalition ihre umstrittenen Pläne zum Arbeitnehmerdatenschutz überarbeiten. Die geplante Verabschiedung ihres Gesetzesentwurfes ist damit erst einmal vom Tisch.

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Aktuelle Diskussion

Gesetz zur Bestandsdatenauskunft passiert Bundesrat

Ausgerechnet am internationalen Tag der Pressefreiheit berät sich der Bundesrat zum umstrittenen Gesetz zur Bestandsdatenauskunft über Internetnutzer und Passwörter.

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Facebook-Fahndung in der Diskussion

Seit einiger Zeit schon bezieht die Polizei Hannover das soziale Netzwerk Facebook in ihre Ermittlungen ein. Ein Beispiel, das aufgrund von Fahndungserfolgen Schule machen könnte.

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Wichtige Änderungen der Datenschutznovelle

Am 01.09.2012 wird eine entscheidende Änderung der Datenschutznovelle in Kraft treten. Die betrifft vor allem den Datenschutz bei Werbung.

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Mindestdatenspeicherung: Neue Verhandlungen

2012-04-23 13:27

Erst kürzlich erklärte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), dass sie die Vorratsdatenspeicherung für "verzichtbar" hält. Nun nimmt der Druck seitens der CDU/CSU, diese Haltung zu überdenken, zu.

Laut dem parlamentarischen Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Stefan Müller, reicht das, was die Bundesjustizministerin bisher zur Neuregelung der umstrittenen Speicherung von Internet- und Telefondaten vorgelegt hat, nicht aus. Deutschland stehe nach wie vor im Visier islamistischer Terroristen. Ebenso gab er zu bedenken, dass nach EU-Kommissarin Viviane Reding ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet wird, wenn die EU-Richtlinie nicht korrekt umgesetzt werden.

 

Vorratsdatenspeicherung für Kriminalitätsbekämpfung unerlässlich?

Nachdem im März 2010 das Bundesverfassungsgericht die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung verworfen hat, fordern Unionspolitiker eine neu verhandelte Regelung.

Auch Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich setzt sich für eine gesetzliche Befugnis zur Vorratsdatenspeicherung ein. Gegenüber der Financial Times Deutschland äußerte er: "In vielen Fällen von Menschenhandel über Kinderpornografie bis hin zu Terroranschlägen ist der Zugriff auf gespeicherte Kommunikationsdaten die einzige Chance, Verbrechern auf die Spur zu kommen."

 

Rechtsfreier Raum im Internet

Zur Eröffnung des 23. Bundeskongresses der Deutschen Polizeigewerkschaft betonte Rainer Wendt, der Bundesvorsitzende der Polizeigewerkschaft, dass das von der Vorratsdatenspeicherung gezeichnete Bild "sachlich falsch, bösartig und politisch völlig daneben" sei. So sei es nie darum gegangen Bürger zu bespitzeln. Vielmehr werden die gespeicherten Daten zur Verfolgung schwerer Straftaten und zur Beleuchtung krimineller Kommunikationsumfelder bereits einsitzender Täter benötigt. Aus diesem Grund sei auch nach dem nordrhein-westfälische Innenminister Ralf Jäger (SPD) die Verweigerung einer Mindestdatenspeicherung hart an der Grenze zur Strafvereitelung.

Sowohl Friedrich als auch Wendt forderten auf dem Kongress eine Mindestdatenspeicherung von sechs Monaten und erteilten dem Quickfreeze-Verfahren eine klare Absage.

 

Quick-Freeze reicht nicht aus

Da das Quick-Freeze Verfahren nur eine siebentägige Speicherung von IP-Adressen vorsieht, würden laut Friedrich bei 85% aller Anfragen keine Verbindungsdaten mehr bei den Providern vorgehalten. Somit sei Quick-Freeze zwar nett gemeint, aber "wo keine Daten da sind, kann nichts schnell gespeichert werden."

 

Den Kritikern der Vorratsdatenspeicherung wollen die Innenminister der CDU/CSU-regierten Bundesländer entgegenkommen, indem “besonders sensible” Daten, wie zum Beispiel die Telefonseelsorge nicht erfasst werden sollen. Heribert Rech, Innenminister von Baden-Württemberg, argumentiert hingegen mit der Tatsache, dass das Bundesverfassungsgericht das damalige Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zwar verworfen hat, die Speicherung an sich jedoch nicht verbietet. So soll sich das neue Gesetz an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes orientieren. Verkehrsdaten werden nur für sechs Monate gespeichert und ihre Herausgabe ist nur mit richterlichem Beschluss möglich.

 

Seitens des niedersächsischen Innenministers Uwe Schünemann heißt es: „Unsere Geduld ist mittlerweile wirklich am Ende“ und „Die Vorratsdatenspeicherung ist dringend notwendig.“

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