- Startseite
- Externer Datenschutzbeauftragter
- Einführung Datenschutz
- Seminare & Ausbildung
- Service
- Kontakt
2010-08-05 08:25
Die wohl interessanteste Eigenschaft des neuen Ausweises ist der elektronische Identitätsnachweis, der den Komfort und die Sicherheit von E-Government und E-Business erhöhen soll. Alle Daten, die heute optisch vom Dokument ablesbar sind, werden zukünftig im Ausweis-Chip gespeichert. So kann der Ausweis im Internet in Verbindung mit einer Geheimzahl nicht nur zur Identifikation des Ausweisinhabers genutzt werden; auch jedes Unternehmen, welches die Daten abfragt, muss staatlich geprüft sein.
Sowohl gegenüber Behörden im E-Government als auch gegenüber privatwirtschaftlichen Dienstleistungsanbietern, zum Beispiel Online-Banking oder Online-Shopping können sich die Ausweisinhaber im Internet elektronisch ausweisen. Zusätzlich ist es möglich, ein Zertifikat für die qualifizierte elektronische Signatur auf den Personalausweis zu laden. Somit könnten auch Dienste, die eine eigenhändige Unterschrift erfordern sicher und preiswert auf elektronischem Wege in Anspruch genommen werden.
Potenziell
könnte der neue Ausweis sämtliche Lebensbereiche erobern. Da er auf der
Funktechnik RFID basiert, könnte er zum Beispiel auch als
Schlüsselersatz dienen und Angestellten die Tür öffnen; dafür müsste er
nicht mal aus der Brieftasche genommen werden.
Auf
freiwilliger Basis können auch zwei Fingerabdrücke im Chip gespeichert
werden. Damit kann der elektronische Ausweis ähnlich wie der
elektronische Reisepass als sicheres Reisedokument eingesetzt werden.
Bürgeramt und Bundesdruckerei dürfen gesetzlich festgelegt die
Fingerabdrücke nur so lange speichern, bis der Ausweis abgeholt wird.
Auch dürfen alle biometrischen Daten, Foto und Fingerabdrücke nicht von
Unternehmen eingelesen werden. Nur bei der Polizei, dem Zoll oder den
Meldebehörden kommen diese zum Einsatz.
Generell
gilt: Wer die zusätzlichen elektronischen Funktionen bei seinem neuen
Ausweis nicht aktivieren möchte, muss dies schriftlich bei der
Meldebehörde beantragen.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sieht aus datenschutztechnischer Sicht keine Probleme. Allerdings warnt er vor eventuellem Missbrauch, wenn die Karte samt Geheimnummer in die falschen Hände gerät. Auch können Fingerabdrücke, sobald sie am Grenzübergang ausgelesen wurden, von anderen Staaten auch dort gespeichert werden.
Ebenso
wird oft die lange Gültigkeit der Ausweise kritisiert. So bescheinigen
Experten den Programmierern zwar im Prinzip gute Arbeit beim
Verschlüsseln sensibler Daten - RFID-Ausweise der ersten Generation
wurden mittlerweile von Hackern jedoch schon geknackt.