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2012-01-21 19:02
Auch sieht der Entwurf im Falle von Verstößen Strafen vor, die im prozentualen Verhältnis zum Jahresumsatz des jeweiligen Konzerns stehen. Die stark umstrittene vorläufige Fassung dieser EU-Verordnung beinhaltet noch weitere Punkte, die den Bürgern in Europa mehr Schutz vor Datenkraken aus der Wirtschaft versprechen.
Unter anderem sollen beispielsweise die Grundeinstellungen soziale Netzwerke wie facebook oder Google+ so ausgestaltet sein, dass nur der kleinste Kreis von Freunden die hochgeladenen Daten automatisch sehen kann. Eine Änderung dieser Einstellung müsste vom Nutzer selbst erst freigegeben werden. Die Informationsrechte von Nutzern würden somit gegenüber der Wirtschaft verbessert werden.
Ebenso die Befugnisse der Datenschutzbehörden: Peter Schaar, der oberste Datenschützer Deutschlands, lobte nun diesen EU-Plan in Berlin gegenüber der dpa. Sicher gebe es noch "verbesserungswürdige Details"; insgesamt sieht Schaar jedoch "ein deutliches Bemühen, den Datenschutz auf ein höheres Niveau zu bringen".
Der Verfassungsrichter Johannes Masing, der in Karlsruhe auch für den Datenschutz zuständig ist, warnt hingegen vor dem Vorhaben, diese Richtlinien umzusetzen.
Seiner Ansicht nach könnten damit wichtige Errungenschaften des deutschen Verfassungsgerichts, wie beispielsweise das Grundrecht auf "informationelle Selbstbestimmung" aus dem Volkszählungsurteil, wertlos werden. Grundsätzlich würden die "Kontrollfunktion des Bundesverfassungsgerichts" beim Datenschutz ausgeschaltet, wenn zukünftig eine Verordnung und keine Richtlinie die EU-Datenschutzvorgaben regelt.
"Auch die Grundrechte des Grundgesetzes sind nicht mehr anwendbar", so Masing weiter. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) sieht es ebenso kritisch, "eigenes Recht an die Stelle von nationalen Vorschriften zu setzen.“
Daraus ergibt sich für Masing eine zentrale Forderung: Die EU soll im Datenschutz allenfalls Mindeststandards festlegen. Die Mitgliedsstaaten sollen strengere Regeln selbst beschließen können, die dann weiter an nationalen Grundrechten zu messen sind.
Am 25. Januar will die EU-Kommission die zwei neuen Normen vorstellen. Ein echtes Urteil steht demnach noch aus.