Aktuelle Nachrichten

Datenlecks in Unternehmen sollen bestraft werden

Verstöße gegen die Datenschutzbestimmungen der EU könnten zukünftig teuer werden. Laut Plänen der EU-Kommission müssen Unternehmen womöglich bis zu fünf Prozent ihres weltweiten Umsatzes zahlen, wenn sie falsch mit personenbezogenen Daten ihrer Lieferanten, Kunden oder eigenen Mitarbeiter umgehen.

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Datenschutz-Vergehen: Haftbarkeit von Unternehmen soll erweitert werden

Mit einer neuen EU-Datenschutzverordnung sollen Unternehmen künftig auch dann haftbar sein, wenn der eigentliche Firmensitz in einem anderen Land oder gar außerhalb der EU liegt. Damit würde der Gesetzesentwurf das Territorialprinzip ablösen.

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Aktuelle Diskussion

Zentralisierung von Daten bei Google: Neue einheitliche Datenschutzbedingungen

"One policy, one Google experience" – mit diesem Slogan bewirbt Google seine bisher beispiellose Kampagne: Dienste wie Google Search, Google Mail, Google Reader oder Youtube werden zukünftig datenschutztechnisch zusammen gelegt. Dagegen wehren können sich die Nutzer nicht.

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Gestiegene Telefon- und Internet-Überwachungen in Hessen

2010 gab es im Bundesland Hessen 10 Prozent mehr Telekommunikationsüberwachung als im Vorjahr. So kam es 4071 Mal zu der richterlichen Anordung, Telefone oder Internetverbindungen zu überwachen.

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Datenleck: Sensible Patientendaten im Internet

Nachdem etwa 2500 hochsensible Patientendaten aus Schleswig-Holstein frei im Internet abrufbar gewesen sind, muss Datenschützer Thilo Weichert mit Hilfe eines Prüfteams bei dem verantwortlichen Internet-Dienstleister nach den Ursachen suchen.

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Datenschutz-Vergehen: Haftbarkeit von Unternehmen soll erweitert werden

2012-01-21 19:02

Mit einer neuen EU-Datenschutzverordnung sollen Unternehmen künftig auch dann haftbar sein, wenn der eigentliche Firmensitz in einem anderen Land oder gar außerhalb der EU liegt. Damit würde der Gesetzesentwurf das Territorialprinzip ablösen.

Auch sieht der Entwurf im Falle von Verstößen Strafen vor, die im prozentualen Verhältnis zum Jahresumsatz des jeweiligen Konzerns stehen. Die stark umstrittene vorläufige Fassung dieser EU-Verordnung beinhaltet noch weitere Punkte, die den Bürgern in Europa mehr Schutz vor Datenkraken aus der Wirtschaft versprechen.

 

Verpflichtung sozialer Netzwerke zum „privacy by default“

Unter anderem sollen beispielsweise die Grundeinstellungen soziale Netzwerke wie facebook oder Google+ so ausgestaltet sein, dass nur der kleinste Kreis von Freunden die hochgeladenen Daten automatisch sehen kann. Eine Änderung dieser Einstellung müsste vom Nutzer selbst erst freigegeben werden. Die Informationsrechte von Nutzern würden somit gegenüber der Wirtschaft verbessert werden.

 

Ebenso die Befugnisse der Datenschutzbehörden: Peter Schaar, der oberste Datenschützer Deutschlands, lobte nun diesen EU-Plan in Berlin gegenüber der dpa. Sicher gebe es noch "verbesserungswürdige Details"; insgesamt sieht Schaar jedoch "ein deutliches Bemühen, den Datenschutz auf ein höheres Niveau zu bringen".

 

Deutsche Grundrechte nicht mehr anwendbar?

Der Verfassungsrichter Johannes Masing, der in Karlsruhe auch für den Datenschutz zuständig ist, warnt hingegen vor dem Vorhaben, diese Richtlinien umzusetzen.

 

Seiner Ansicht nach könnten damit wichtige Errungenschaften des deutschen Verfassungsgerichts, wie beispielsweise das Grundrecht auf "informationelle Selbstbestimmung" aus dem Volkszählungsurteil, wertlos werden. Grundsätzlich würden die "Kontrollfunktion des Bundesverfassungsgerichts" beim Datenschutz ausgeschaltet, wenn zukünftig eine Verordnung und keine Richtlinie die EU-Datenschutzvorgaben regelt.

 

"Auch die Grundrechte des Grundgesetzes sind nicht mehr anwendbar", so Masing weiter. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) sieht es ebenso kritisch, "eigenes Recht an die Stelle von nationalen Vorschriften zu setzen.“

 

Standards beim Datenschutz

Daraus ergibt sich für Masing eine zentrale Forderung: Die EU soll im Datenschutz allenfalls Mindeststandards festlegen. Die Mitgliedsstaaten sollen strengere Regeln selbst beschließen können, die dann weiter an nationalen Grundrechten zu messen sind.

 

Am 25. Januar will die EU-Kommission die zwei neuen Normen vorstellen. Ein echtes Urteil steht demnach noch aus.

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