Aktuelle Nachrichten

Datenlecks in Unternehmen sollen bestraft werden

Verstöße gegen die Datenschutzbestimmungen der EU könnten zukünftig teuer werden. Laut Plänen der EU-Kommission müssen Unternehmen womöglich bis zu fünf Prozent ihres weltweiten Umsatzes zahlen, wenn sie falsch mit personenbezogenen Daten ihrer Lieferanten, Kunden oder eigenen Mitarbeiter umgehen.

>>>

Datenschutz-Vergehen: Haftbarkeit von Unternehmen soll erweitert werden

Mit einer neuen EU-Datenschutzverordnung sollen Unternehmen künftig auch dann haftbar sein, wenn der eigentliche Firmensitz in einem anderen Land oder gar außerhalb der EU liegt. Damit würde der Gesetzesentwurf das Territorialprinzip ablösen.

>>>

Aktuelle Diskussion

Zentralisierung von Daten bei Google: Neue einheitliche Datenschutzbedingungen

"One policy, one Google experience" – mit diesem Slogan bewirbt Google seine bisher beispiellose Kampagne: Dienste wie Google Search, Google Mail, Google Reader oder Youtube werden zukünftig datenschutztechnisch zusammen gelegt. Dagegen wehren können sich die Nutzer nicht.

>>>

Gestiegene Telefon- und Internet-Überwachungen in Hessen

2010 gab es im Bundesland Hessen 10 Prozent mehr Telekommunikationsüberwachung als im Vorjahr. So kam es 4071 Mal zu der richterlichen Anordung, Telefone oder Internetverbindungen zu überwachen.

>>>

Datenleck: Sensible Patientendaten im Internet

Nachdem etwa 2500 hochsensible Patientendaten aus Schleswig-Holstein frei im Internet abrufbar gewesen sind, muss Datenschützer Thilo Weichert mit Hilfe eines Prüfteams bei dem verantwortlichen Internet-Dienstleister nach den Ursachen suchen.

>>>

Startseite > Service > Nachrichten Datenschutz

Datenschutz: Microsoft für neue Maßstäbe in der Cloud

2011-12-17 06:59

Der Cloud-Dienst “Office 365” von Microsoft soll noch im Dezember in seinen Vertragsbestimmungen die Standardklauseln der EU zur Übermittlung personenbezogener Daten erhalten. Zudem wird er dem deutschen Datenschutzrecht angepasst.

Für die „Datenverarbeitung in der Wolke“ (Cloud Computing), also die, über ein Netzwerk zu Verfügung gestellten und dynamisch an den Bedarf angepassten abstrahierten IT-Infrastrukturen (z. B. Datenspeicher, Rechenkapazität, Netzwerkkapazitäten oder auch fertige Software, sprechen in erster Linie wirtschaftliche Aspekte. Dazu zählen zum Beispiel die Skalierbarkeit und das Einsparpotenzial in den Bereichen Anschaffung, Wartung und Betrieb von IT-Systemen.

 

Datenschutzbedenken hinsichtlich Vertraulichkeit

Es gibt jedoch auch erhebliche Datenschutzbedenken. Ein zentrales Problem des Cloud Computing ist es, die Integrität und Vertraulichkeit der Datenverarbeitung des Cloud-Nutzers zu gewährleisten. Dabei gilt dies nicht nur für die Verarbeitung personenbezogener Daten, sondern sämtlicher Daten, bei denen es auf Vertraulichkeit und Integrität ankommt. So zum Beispiel auch für Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder für Forschungsdaten. Unberechtigte Zugriffe Dritter müssen demnach unterbunden werden.

 

Die Folgen des Amerikanischen Patriot Act für das Geschäft der Cloud-Anbieter in Deutschland und Europa

Bisher konnten US-Anbieter mit Cloud-Produkten weltweit viel Geld verdienen. Die zunehmende Beunruhigung über die Datensicherheit trübt diese Tatsache jedoch. Man fürchtet in der Branche die Folgen des USA PATRIOT Act, einer direkten Reaktion der US Regierung auf die Terroranschläge am 11. September 2001.

 

Sowohl Google als auch Microsoft wiesen in diesem Jahr darauf hin, dass US-Behörden nach diesem Antiterrorgesetz auf die in ihren Cloud-Installationen gespeicherten Daten Dritter zugreifen könnten und betroffene Kunden hiervon nichts erfahren würden.

 

Professor Peter Bräutigam, Fachanwalt für IT-Recht, sprach bei der Vorstellung der Microsoft Pläne diesbezüglich jedoch nur von einer "Marketing-Chimäre". Schließlich könnten überall Geheimdienste auf Cloud-Daten zugreifen.

 

Microsoft als Vorreiter beim Thema Datenschutz und Cloud-basierter Lösungen

Viel versprechend erscheint in diesem Zusammenhang die auf dem Microsoft Portal „Trustcenter“ angekündigte Transparenz bezüglich der Behandlung von Kundeninformationen. Ebenso die dort gemachten Zusagen an eingeschränkte Datennutzung, Sicherheit, Zertifizierungen, die Einhaltung behördlicher Bestimmungen u.v.m.

 

Als weitere Unterstützung zum Thema Datenschutz werden u.a. Konformitätsbenachrichtigungen und Abrechnungsinformationen genannt. Auch sollen durch die Verfügbarkeit sämtlicher Verträge schon vor Vertragsabschluss die Rechtsabteilungen zukünftig die Möglichkeit haben, diese vorerst in Ruhe zu prüfen.

 

Einen sehr guten Einblick in die Problematik und die deutschen Ansprüche an den Datenschutz hinsichtlich Cloud-Computing bietet das PDF “Orientierungshilfe - Cloud-Computing”, welches am 26.09.2011 von den Arbeitskreisen Technik und Medien der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder veröffentlicht wurde. Neben Begriffsdefinitionen und datenschutzrechtlichen Schwerpunkten, werden hier auch Ziele und Risiken beim Cloud-Computing behandelt.

 

Orientierungshilfe: Cloud-Computing und Datenschutz

In Kürze werden wir hier bei datenschutz-einfach.de eine Zusammenfassung des PDF´s veröffentlichen.

 

Zurück