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2012-02-04 09:25
Damit geschützte Daten aus einem Unternehmen nicht nach außen gelangen, schreibt §9 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vor, dass personenbezogene Daten besonders gesichert werden müssen. Obwohl meist keine böse Absicht dahinter steht, verpflichtet §7 BDSG bei solchen Datenschutz-Pannen die Firmen zu Schadensersatz.
Viele Geschäftsführer denken immer noch, dass die Verantwortung für solche Probleme allein beim Administrator liegt. Das Aktiengesetz §93 Abs. 2 besagt jedoch, dass die Vorstände und auch die Geschäftsführer einer GmbH persönlich zur Kasse gebeten werden können. Und dies kann sehr teuer werden
Aus diesem Grund rät Peter Böhret (Vizepräsident Europa im Bereich Datenrettung): „Sobald es einen Verdacht gibt, dass die Daten nach außen gegangen sind, ist es wichtig, dass der Unternehmer alles tut, um sie wieder komplett zurückzuholen und die Sicherheitslücke im Unternehmen zu stopfen. Falls das nicht geht, muss er in die Offensive gehen und die betroffenen Personen warnen. Das Schlechteste, was er tun kann, ist abzuwarten und nichts zu tun.“
Die Vorschläge der EU-Kommission zur Reform der Datenschutzrichtlinien beinhalten u. a., dass Unternehmen, denen ein Datenschutz-Malheur passiert ist, alle betroffenen Personen innerhalb von 24 Stunden benachrichtigen müssen. Zudem sehen die neuen Regeln vor, dass Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern eigens Personal mit Datenschutzbelangen betrauen sollen. Auch europäische Tochterunternehmen von Unternehmen außerhalb der EU sind mit diesen neuen Regeln angesprochen.
Da die Regeln erst noch den Regierungen aller Mitgliedstaaten vorgelegt werden müssen, werden sie wohl erst in etwa vier Jahren in Kraft treten können. Von der EU-weiten Harmonisierung der Datenschutzrichtlinien erhofft man sich nicht nur eine Kostenersparnis. Dazu der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar: „Der Datenschutz muss europaweit gestärkt werden. Die Debatte über den Datenschutz im Internet zeigt, dass nationale Regelungen allein nicht ausreichen.“Viviane Reding, die EU-Justizkommissarin, hofft auch, dass sogar die USA von den neuen Regeln inspiriert wird.