Aktuelle Nachrichten

Datenlecks in Unternehmen sollen bestraft werden

Verstöße gegen die Datenschutzbestimmungen der EU könnten zukünftig teuer werden. Laut Plänen der EU-Kommission müssen Unternehmen womöglich bis zu fünf Prozent ihres weltweiten Umsatzes zahlen, wenn sie falsch mit personenbezogenen Daten ihrer Lieferanten, Kunden oder eigenen Mitarbeiter umgehen.

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Datenschutz-Vergehen: Haftbarkeit von Unternehmen soll erweitert werden

Mit einer neuen EU-Datenschutzverordnung sollen Unternehmen künftig auch dann haftbar sein, wenn der eigentliche Firmensitz in einem anderen Land oder gar außerhalb der EU liegt. Damit würde der Gesetzesentwurf das Territorialprinzip ablösen.

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Aktuelle Diskussion

Zentralisierung von Daten bei Google: Neue einheitliche Datenschutzbedingungen

"One policy, one Google experience" – mit diesem Slogan bewirbt Google seine bisher beispiellose Kampagne: Dienste wie Google Search, Google Mail, Google Reader oder Youtube werden zukünftig datenschutztechnisch zusammen gelegt. Dagegen wehren können sich die Nutzer nicht.

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Gestiegene Telefon- und Internet-Überwachungen in Hessen

2010 gab es im Bundesland Hessen 10 Prozent mehr Telekommunikationsüberwachung als im Vorjahr. So kam es 4071 Mal zu der richterlichen Anordung, Telefone oder Internetverbindungen zu überwachen.

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Datenleck: Sensible Patientendaten im Internet

Nachdem etwa 2500 hochsensible Patientendaten aus Schleswig-Holstein frei im Internet abrufbar gewesen sind, muss Datenschützer Thilo Weichert mit Hilfe eines Prüfteams bei dem verantwortlichen Internet-Dienstleister nach den Ursachen suchen.

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Kosten Externer Datenschutzbeauftragter

Für die meisten Unternehmen is es auf die Dauer günstiger, auf einen externen Datenschutzbeauftragten zurückzugreifen.

 

Kostspielige Fort- und Weiterbildungen sowie die oft benötigte Hard- und Software für die korrekte Wahrnehmung der Aufgaben als interner Beauftragter für den Datenschutz, fallen hier nicht an.

Die Kosten schwanken stark

Oft werden jedoch die Kosten für einen externen Datenschutzbeauftragten von den entsprechenden Dienstleistern sehr unterschiedlich angesetzt.

 

Datenschutz zum Festpreis

Wir übernehmen gern die gesetzlich geforderten Aufgaben Ihres Datenschutzbeauftragten gemäß § 4f BDSG und bieten Ihnen einen Festpreis, von dem alle profitieren.

 

Unsere qualifizierten und zuverlässigen Datenschutzexperten stehen Ihnen als Ansprechpartner für alle Fragen des Datenschutzes zur Verfügung. Abhängig von Ihrer Unternehmensgröße setzen wir die Anzahl der Vor-Ort-Termine gemeinsam fest.


Externer Datenschutz durch EU-Mitel gefördert

Unsere Dienstleistung kann in den meisten Fällen bis zu 90% durch EU Fördermittel bezahlt werden. So können Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern zum Beispiel mindestens 50% Förderung erhalten. Auch dazu informieren wir Sie natürlich gern.

Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular. Wir setzen uns für ein unverbindliches individuelles Angebot zu Aufwand und Kosten eines externen Datenschutzbeauftragten mit Ihnen in Verbindung.