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Für die meisten Unternehmen is es auf die Dauer günstiger, auf einen externen Datenschutzbeauftragten zurückzugreifen.
Kostspielige Fort- und Weiterbildungen sowie die oft benötigte Hard- und Software für die korrekte Wahrnehmung der Aufgaben als interner Beauftragter für den Datenschutz, fallen hier nicht an.
Oft werden jedoch die Kosten für einen externen Datenschutzbeauftragten von den entsprechenden Dienstleistern sehr unterschiedlich angesetzt.
Wir übernehmen gern die gesetzlich geforderten Aufgaben Ihres Datenschutzbeauftragten gemäß § 4f BDSG und bieten Ihnen einen Festpreis, von dem alle profitieren.
Unsere qualifizierten und zuverlässigen Datenschutzexperten stehen Ihnen als Ansprechpartner für alle Fragen des Datenschutzes zur Verfügung. Abhängig von Ihrer Unternehmensgröße setzen wir die Anzahl der Vor-Ort-Termine gemeinsam fest.
Unsere Dienstleistung kann in den meisten Fällen bis zu 90% durch EU Fördermittel bezahlt werden. So können Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern zum Beispiel mindestens 50% Förderung erhalten. Auch dazu informieren wir Sie natürlich gern.
Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular. Wir setzen uns für ein unverbindliches individuelles Angebot zu Aufwand und Kosten eines externen Datenschutzbeauftragten mit Ihnen in Verbindung.