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Peter Schaar (* 22. August 1954 in Berlin), der derzeitige Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wuchs in Berlin auf. Nach seinem Studium der Volkswirtschaftslehre war Schaar von 1980 bis 1986 in verschiedenen Funktionen in der Verwaltung in Hamburg tätig. 1994 wurde er stellvertretender Hamburgischer Datenschutzbeauftragter. Nach einem kurzen Abstecher in die Privatwirtschaft 2002 mit der von ihm gegründeten Firma PrivCom Datenschutz GmbH, wurde Schaar im Dezember 2003 schließlich der Bundesbeauftragten für den Datenschutz.
Am 1. Januar 2006 wurde sein Amt im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes zum Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ergänzt. Auf Empfehlung der Bundesregierung verlängerte der Deutsche Bundestag Schaars Amtszeit im November 2008 um eine weitere Amtsperiode, die 2013 zu Ende geht.
Von 2004 bis 2008 leitete Peter Schaar die Artikel-29-Datenschutzgruppe der Datenschutzbeauftragten der EU-Mitgliedstaaten, in der er bis heute Mitglied ist. Ebenso arbeitet er in seiner Funktion als Bundesdatenschutzbeauftragter in der International Working Group on Data Protection in Telecommunications der Internationalen Datenschutzkonferenz mit. An der Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften der Universität Hamburg unterrichtet Peter Schaar als Lehrbeauftragter und engagiert sich in der Humanistischen Union.
Auch privat engagiert sich Schaar für den Datenschutz. Unter anderem in der Deutschen Gesellschaft für Informationsfreiheit, der Gesellschaft für Informatik, der Hamburger Datenschutzgesellschaft und der Humanistischen Union. Desweiteren ist er Parteimitglied von Bündnis 90/Die Grünen und erhielt 2008 den Preis der Friedrich-Ebert-Stiftung „Das politische Buch“ für sein Buch „Das Ende der Privatsphäre“. Ein weiteres Werk von Peter Schaar ist „Datenschutz im Internet – Die Grundlagen“. Ebenso ist Schaar Preisträger des eco Internet AWARD 2008, dem Sonderpreis der deutschen Internetwirtschaft des Eco Forum.
In Verbindung mit dem Informationsfreiheitsgesetz ergibt sich aus dem Bundesdatenschutzgesetz die rechtliche Stellung des BfDI. Demnach ist der BfDI in der Ausübung seines Amtes nur dem Gesetz unterworfen und fachlich unabhängig. Die Rechtsaufsicht ist der Bundesregierung übertragen, die Dienstaufsicht dem Bundesministerium des Innern; eine Fachaufsicht scheidet aus. Unterstützt und vertreten bei der Führung seiner Dienststelle, die beim Bundesinnenministerium angesiedelte ist, wird der BfDI vom Leitenden Beamten. Die Dienststelle gliedert sich dabei in acht Fachreferate, den Bereich Zentrale Aufgaben und die Pressestelle.
Der BfDI leistet einen Beitrag zur Sicherung und Weiterentwicklung des Datenschutzes und der Informationsfreiheit auf nationaler und auf europäischer beziehungsweise internationaler Ebene. Im Vordergrund steht hierbei die Daten- und Informationsverarbeitung aller öffentlichen Stellen des Bundes, welche vom BfDI sowohl kontrolliert als auch beraten werden. Zusätzlich berät und kontrolliert der BfDI auch bestimmte nicht-öffentliche Stellen, wie die Telekommunikations- und die Postdienstunternehmen sowie um private Unternehmen, die unter das Sicherheitsüberprüfungsgesetz fallen.
Ebenso ist der BfDI seit Januar 2011 auch zuständige Aufsichtsbehörde für die gemeinsamen Einrichtungen nach § 50 Absatz 2 SGB II (Jobcenter). Darüber hinaus ist es Aufgabe des BfDI, den Deutschen Bundestag und die Öffentlichkeit über wesentliche datenschutzrelevante Entwicklungen im privatwirtschaftlichen Bereich zu unterrichten. Dies geschieht durch die Website des BfDI, aktive Öffentlichkeitsarbeit und regelmäßige Berichte.
Seit 2006 kann sich jeder Bürger an den BfDI wenden, wenn er der Meinung ist, dass die vorgenannten öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen sein Persönlichkeitsrecht beziehungsweise sein Recht auf Informationszugang nicht hinreichend beachtet haben. Schließlich ist es vorrangiges Ziel des BfDI den Datenschutz zu sichern und auszubauen. Dazu gehört auch die notwendige Autonomie aller Bürgerinnen und Bürger gegenüber Staat, Organisationen und Unternehmen zu gewährleisten. Jeder Einzelne soll selbst darüber bestimmen können, welche persönlichen Daten er preisgibt und durch wen sie für welche Zwecke verwendet werden.
Zur Verbesserung des Datenschutzes und der Informationsfreiheit gibt der BfDI auch Empfehlungen und erstellt Gutachten und Berichte. Hierbei ist sein Tätigkeitsbericht, den er alle zwei Jahre für den Deutschen Bundestag erstellt, von besonderer Bedeutung. Auch wird der BfDI des Öfteren um Stellungnahmen in Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht und anderen Gerichten gebeten.
Auch in nationalen, europäischen und internationalen Gremien, Konferenzen und Arbeitskreisen wirkt der BfDI mit.
Quelle: www.wikipedia.de