Aktuelle Nachrichten

Mindestdatenspeicherung: Neue Verhandlungen

Erst kürzlich erklärte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), dass sie die Vorratsdatenspeicherung für "verzichtbar" hält.

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Datenlecks in Unternehmen sollen bestraft werden

Verstöße gegen die Datenschutzbestimmungen der EU könnten zukünftig teuer werden. Laut Plänen der EU-Kommission müssen Unternehmen womöglich bis zu fünf Prozent ihres weltweiten Umsatzes zahlen, wenn sie falsch mit personenbezogenen Daten ihrer Lieferanten, Kunden oder eigenen Mitarbeiter umgehen.

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Aktuelle Diskussion

Datenschutzanforderungen an die Cloud

Die in der sogenannten Berlin Group versammelten Experten aus 21 Ländern, fordern im "Sopot Memorandum" von den Cloud-Anbietern unter anderem mehr Transparenz und ein Höchstmaß an Kontrolle für ihre Nutzer.

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Für alle Datenschutzinteressierten – Das Datenschutzforum des BfDI für jedermann

Getreu der Philosophie des BfDI Peter Schaar, den Datenschutz in der BRD transparent zu gestalten, gibt es seit 2009 das Datenschutz-Forum. Hier können alle Bürger über ihre Erlebnisse, Ängste oder Erfahrungen zum Thema Datenschutz schreiben, aber auch Fragen stellen.

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Zentralisierung von Daten bei Google: Neue einheitliche Datenschutzbedingungen

"One policy, one Google experience" – mit diesem Slogan bewirbt Google seine bisher beispiellose Kampagne: Dienste wie Google Search, Google Mail, Google Reader oder Youtube werden zukünftig datenschutztechnisch zusammen gelegt. Dagegen wehren können sich die Nutzer nicht.

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Justiz & Strafe

Nachlässigkeit wird bestraft

Wer kontrolliert denn schon, ob die Unternehmen mit ihren personenbezogenen Daten sachgemäß umgehen? Solche Fragen machen nachlässig. Wen interessiert es, ob sie die Daten nicht zu Werbe- oder Angebotszwecken an Banken oder Versicherungen weitergeben? Dies scheint gelegentlich gängige Praxis zu sein.

 

Kontrollbesuche

Beim Datenschutz ist es so wie bei vor dem Finanzamt: Eine Behörde (z.B. dort die "Bayerische Datenschutzaufsichtsbehörde für den nicht öffentlichen Bereich") besucht das Unternehmen. Ausreden sind nicht sinnvoll.

 

Strafen zwischen 25.000 uns 250.000 Euro

Kann das Unternehmen keinen Datenschutzbeauftragten vorweisen, droht eine Bußgeldzahlung von bis zu 25.000 Euro. Wird bei der Kontrolle ein Datenmissbrauch aufgedeckt, sind sogar Strafen in Höhe von 250.000 Euro vorgesehen.