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Wer kontrolliert denn schon, ob die Unternehmen mit ihren personenbezogenen Daten sachgemäß umgehen? Solche Fragen machen nachlässig. Wen interessiert es, ob sie die Daten nicht zu Werbe- oder Angebotszwecken an Banken oder Versicherungen weitergeben? Dies scheint gelegentlich gängige Praxis zu sein.
Beim Datenschutz ist es so wie bei vor dem Finanzamt: Eine Behörde (z.B. dort die "Bayerische Datenschutzaufsichtsbehörde für den nicht öffentlichen Bereich") besucht das Unternehmen. Ausreden sind nicht sinnvoll.
Kann das Unternehmen keinen Datenschutzbeauftragten vorweisen, droht eine Bußgeldzahlung von bis zu 25.000 Euro. Wird bei der Kontrolle ein Datenmissbrauch aufgedeckt, sind sogar Strafen in Höhe von 250.000 Euro vorgesehen.