Aktuelle Nachrichten

Mindestdatenspeicherung: Neue Verhandlungen

Erst kürzlich erklärte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), dass sie die Vorratsdatenspeicherung für "verzichtbar" hält.

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Datenlecks in Unternehmen sollen bestraft werden

Verstöße gegen die Datenschutzbestimmungen der EU könnten zukünftig teuer werden. Laut Plänen der EU-Kommission müssen Unternehmen womöglich bis zu fünf Prozent ihres weltweiten Umsatzes zahlen, wenn sie falsch mit personenbezogenen Daten ihrer Lieferanten, Kunden oder eigenen Mitarbeiter umgehen.

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Aktuelle Diskussion

Datenschutzanforderungen an die Cloud

Die in der sogenannten Berlin Group versammelten Experten aus 21 Ländern, fordern im "Sopot Memorandum" von den Cloud-Anbietern unter anderem mehr Transparenz und ein Höchstmaß an Kontrolle für ihre Nutzer.

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Für alle Datenschutzinteressierten – Das Datenschutzforum des BfDI für jedermann

Getreu der Philosophie des BfDI Peter Schaar, den Datenschutz in der BRD transparent zu gestalten, gibt es seit 2009 das Datenschutz-Forum. Hier können alle Bürger über ihre Erlebnisse, Ängste oder Erfahrungen zum Thema Datenschutz schreiben, aber auch Fragen stellen.

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Zentralisierung von Daten bei Google: Neue einheitliche Datenschutzbedingungen

"One policy, one Google experience" – mit diesem Slogan bewirbt Google seine bisher beispiellose Kampagne: Dienste wie Google Search, Google Mail, Google Reader oder Youtube werden zukünftig datenschutztechnisch zusammen gelegt. Dagegen wehren können sich die Nutzer nicht.

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Bricht Datenschutz alles andere?

Bundesdatenschutzgesetz regelt die Persönlichkeitsrechte beim Umgang mit personenbezogenen Daten
Das BDSG

In der Literatur wird davon gesprochen, dass ein Gesetz gegenüber dem anderen immer nur subsidiär ist. Je spezieller ein Gesetz formuliert ist, umso stärker dominiert es das andere. Das zeigt sich beim Bundesgesetzbuch versus Handelsgesetzbuch. Das BGB wird als subsidiär betrachtet.

 

Datenschutz ./. Arbeitnehmerschutz

So kommen beim Arbeitnehmerschutz viele spezielle Regelungen zusammen. Jede Regelung muss in ihrem Verhältnis zu den anderen bewertet und damit gewichtet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz selbst ist ein Querschnittsgesetz. Es wird im Vergleich zu besonderen Regelungen allgemeiner argumentiert, was das Arbeitsrecht, zumindest im nicht-öffentlichen Bereich, angeht.

 

Dringender Handlungsbedarf

Datenschutzbeauftragte betonen dringenden Handlungsbedarf. Im politischen Bereich ist bislang kein Erfolg zu verzeichnen, der über Gesetzesinitiativen hinausging.

 

Eindeutig unterlegen

Man kann sagen, dass die Wertigkeit des Bundesdatenschutzgesetzes dann fällt, wenn es zum Beispiel eine Rechtsvorschrift gibt, die speziell auf einen bestimmten Arbeitsbereich abgestellt wurde. Die Subsidiarität bezüglich anderer Vorschriften des Bundes ergibt sich zunächst aus § 1 Abs 3 BDSG. Hier greifen im Arbeitsverhältnis zum Beispiel Bestimmungen aus dem Telekommunikationsgesetz und dem Betriebsverfassungsgesetz. lm öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis gelten zudem die datenschutzrechtlichen Bestimmungen aus dem Bundesbeamtengesetz (BBG) und dem Beamtenrechtsrahmengesetz (BRRG).

 

Erlaubnis

Die Zulässigkeitskriterien des § 4 Abs 1 BDSG enthalten eine Erlaubnisnorm: Dazu zählen im Arbeitsverhältnis auch Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen.