Aktuelle Nachrichten

Deutsche Bahn will Kundendaten vermarkten

Die Deutsche Bahn plant die Daten ihrer Reisenden zu vermarkten. Danach sollen Informationen von Vielfahrern an Banken, Versicherungen oder Fast-Food-Ketten verkauft werden. Während Datenschützer gegen das Geschäftsmodell protestieren, dementiert die Bahn.

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Arbeitnehmer-Datenschutz: Reform vor dem Aus

Nach heftigen Protesten von Datenschützern, Gewerkschaften und Arbeitgebern gegen die geplante Überwachung von Beschäftigten will die schwarz-gelbe Koalition ihre umstrittenen Pläne zum Arbeitnehmerdatenschutz überarbeiten. Die geplante Verabschiedung ihres Gesetzesentwurfes ist damit erst einmal vom Tisch.

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Aktuelle Diskussion

Gesetz zur Bestandsdatenauskunft passiert Bundesrat

Ausgerechnet am internationalen Tag der Pressefreiheit berät sich der Bundesrat zum umstrittenen Gesetz zur Bestandsdatenauskunft über Internetnutzer und Passwörter.

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Facebook-Fahndung in der Diskussion

Seit einiger Zeit schon bezieht die Polizei Hannover das soziale Netzwerk Facebook in ihre Ermittlungen ein. Ein Beispiel, das aufgrund von Fahndungserfolgen Schule machen könnte.

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Wichtige Änderungen der Datenschutznovelle

Am 01.09.2012 wird eine entscheidende Änderung der Datenschutznovelle in Kraft treten. Die betrifft vor allem den Datenschutz bei Werbung.

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Wissen ist überlebenswichtig

Weil Kontrollbesuche möglich sind, muss man das wissen:

 

Der Begriff der personenbezogenen Daten ist weit gefasst: Er bezeichnet alle persönlichen und sachlichen Angaben über "natürliche Personen". Es geht um Angestellte, Kunden oder Partner. Es kann sich um persönliche Angaben wie Name, Adresse, Beruf, Familienstand oder Bankverbindung handeln, aber auch um sachliche Informationen, zum Beispiel über Einkommen und Vermögen, Umsätze oder beruflichen Werdegang.

 

Wissen und handeln

In der Praxis muss der Datenschutzbeauftragte wissen, welche Daten schützenswert sind. Er muss die Wege kennen, um den Mißbrauch zu verhindern. Von seiner Expertise hängt es ab, ob ein Unternehmen mit hohen Strafzahlungen belegt wird.

 

Schlechter Datenschutzbeauftragter

Seine Existenz verhindert zwar die geringere Strafzahlung (bis zu 25.000 Euro), jedoch kann der Datenmißbrauch teuer werden (250.000 Euro). Die gute Ausbildung und das Können des Datenschutzbeauftragten sind Fragen, die über die Existenz eines Unternehmens entscheiden können.

 

Credo

Wissen ist überlebenswichtig.