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Weil Kontrollbesuche möglich sind, muss man das wissen:
Der Begriff der personenbezogenen Daten ist weit gefasst: Er bezeichnet alle persönlichen und sachlichen Angaben über "natürliche Personen". Es geht um Angestellte, Kunden oder Partner. Es kann sich um persönliche Angaben wie Name, Adresse, Beruf, Familienstand oder Bankverbindung handeln, aber auch um sachliche Informationen, zum Beispiel über Einkommen und Vermögen, Umsätze oder beruflichen Werdegang.
In der Praxis muss der Datenschutzbeauftragte wissen, welche Daten schützenswert sind. Er muss die Wege kennen, um den Mißbrauch zu verhindern. Von seiner Expertise hängt es ab, ob ein Unternehmen mit hohen Strafzahlungen belegt wird.
Seine Existenz verhindert zwar die geringere Strafzahlung (bis zu 25.000 Euro), jedoch kann der Datenmißbrauch teuer werden (250.000 Euro). Die gute Ausbildung und das Können des Datenschutzbeauftragten sind Fragen, die über die Existenz eines Unternehmens entscheiden können.
Wissen ist überlebenswichtig.