Aktuelle Nachrichten

Deutsche Bahn will Kundendaten vermarkten

Die Deutsche Bahn plant die Daten ihrer Reisenden zu vermarkten. Danach sollen Informationen von Vielfahrern an Banken, Versicherungen oder Fast-Food-Ketten verkauft werden. Während Datenschützer gegen das Geschäftsmodell protestieren, dementiert die Bahn.

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Arbeitnehmer-Datenschutz: Reform vor dem Aus

Nach heftigen Protesten von Datenschützern, Gewerkschaften und Arbeitgebern gegen die geplante Überwachung von Beschäftigten will die schwarz-gelbe Koalition ihre umstrittenen Pläne zum Arbeitnehmerdatenschutz überarbeiten. Die geplante Verabschiedung ihres Gesetzesentwurfes ist damit erst einmal vom Tisch.

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Aktuelle Diskussion

Gesetz zur Bestandsdatenauskunft passiert Bundesrat

Ausgerechnet am internationalen Tag der Pressefreiheit berät sich der Bundesrat zum umstrittenen Gesetz zur Bestandsdatenauskunft über Internetnutzer und Passwörter.

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Facebook-Fahndung in der Diskussion

Seit einiger Zeit schon bezieht die Polizei Hannover das soziale Netzwerk Facebook in ihre Ermittlungen ein. Ein Beispiel, das aufgrund von Fahndungserfolgen Schule machen könnte.

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Wichtige Änderungen der Datenschutznovelle

Am 01.09.2012 wird eine entscheidende Änderung der Datenschutznovelle in Kraft treten. Die betrifft vor allem den Datenschutz bei Werbung.

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Alltag und Bedarf - Betrieblicher Datenschutz

Der Arbeitnehmer-Datenschutz ist ein wichtiger Teil des Arbeitsverhältnisses. Darin ist die Tätigkeit des Arbeitnehmers genau definiert. Also legt der Arbeitgeber fest, unter welchen Arbeitsbedingungen jemand seine Tätigkeit ausübt. So werden die Arbeitszeiten, der Arbeitsort und die Aufgabenstellung festgeschrieben. Der Arbeitnehmer kann sich den Vorgaben des Arbeitgebers nicht entziehen, wenn es Vereinbarungen gibt. Dem Arbeitnehmer würde sonst die Kündigung drohen. Deshalb wird der Arbeitnehmer als besonders schutzbedürftig angesehen.

 

Starker Arbeitgeber, starke Arbeitnehmer

Besonders deutlich wird diese Schutzbedürftigkeit beim Datenschutz. Der Arbeitgeber ist wirtschaftlich überlegen. Selbstbestimmung und Fremdbestimmung sind zwei Bereiche, die zu Konflikten führen können. Das gilt vor allem dann, wenn der Arbeitnehmer selbst entscheiden will, welche seiner persönlichen Daten Dritten anvertraut oder von ihnen gespeichert werden. Einen Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessen versucht der Arbeitnehmerschutz herzustellen.


Selbstbestimmung

Das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung bezeichnet in Deutschland das Recht des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen. Es handelt sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts um ein Datenschutz-Grundrecht, das jedoch im Grundgesetz nicht ausdrücklich erwähnt wird. Der Vorschlag, ein Datenschutz-Grundrecht in das Grundgesetz einzufügen, fand bisher in der Politik nicht die erforderliche Mehrheit. Das entscheidende Regelwerk ist also das Bundesdatenschutzgesetz geblieben.

 

Urteil

Das informationelle Selbstbestimmungsrecht ist eine Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und wurde vom Bundesverfassungsgericht im sogenannten Volkszählungsurteil 1983 als Grundrecht anerkannt. Ausgangspunkt für das Bundesverfassungsgericht ist das Allgemeine Persönlichkeitsrecht, also Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG (unter C II 1 a) des Urteils.

 

Beispiel: Internet

So überwacht der Arbeitgeber zuweilen die Internet-Nutzung seines Arbeitnehmers. Persönliche Daten enthält der maschinenlesbare Ausweis, den ein Arbeitnehmer braucht, um sich identifizieren zu können. Verbunden damit kann die elektronische Zeiterfassung sein: Wann hat sich ein Arbeitnehmer "ein- und „ausgeloggt"? Die interne Videoüberwachung zeichnet trotz des berechtigten Sicherheitsbedürfnisses des Arbeitgebers Bewegungsprofile oder das Verhalten direkt am Schreibtisch auf.