Aktuelle Nachrichten

Datenlecks in Unternehmen sollen bestraft werden

Verstöße gegen die Datenschutzbestimmungen der EU könnten zukünftig teuer werden. Laut Plänen der EU-Kommission müssen Unternehmen womöglich bis zu fünf Prozent ihres weltweiten Umsatzes zahlen, wenn sie falsch mit personenbezogenen Daten ihrer Lieferanten, Kunden oder eigenen Mitarbeiter umgehen.

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Datenschutz-Vergehen: Haftbarkeit von Unternehmen soll erweitert werden

Mit einer neuen EU-Datenschutzverordnung sollen Unternehmen künftig auch dann haftbar sein, wenn der eigentliche Firmensitz in einem anderen Land oder gar außerhalb der EU liegt. Damit würde der Gesetzesentwurf das Territorialprinzip ablösen.

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Aktuelle Diskussion

Zentralisierung von Daten bei Google: Neue einheitliche Datenschutzbedingungen

"One policy, one Google experience" – mit diesem Slogan bewirbt Google seine bisher beispiellose Kampagne: Dienste wie Google Search, Google Mail, Google Reader oder Youtube werden zukünftig datenschutztechnisch zusammen gelegt. Dagegen wehren können sich die Nutzer nicht.

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Gestiegene Telefon- und Internet-Überwachungen in Hessen

2010 gab es im Bundesland Hessen 10 Prozent mehr Telekommunikationsüberwachung als im Vorjahr. So kam es 4071 Mal zu der richterlichen Anordung, Telefone oder Internetverbindungen zu überwachen.

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Datenleck: Sensible Patientendaten im Internet

Nachdem etwa 2500 hochsensible Patientendaten aus Schleswig-Holstein frei im Internet abrufbar gewesen sind, muss Datenschützer Thilo Weichert mit Hilfe eines Prüfteams bei dem verantwortlichen Internet-Dienstleister nach den Ursachen suchen.

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Alltag und Bedarf - Betrieblicher Datenschutz

Der Arbeitnehmer-Datenschutz ist ein wichtiger Teil des Arbeitsverhältnisses. Darin ist die Tätigkeit des Arbeitnehmers genau definiert. Also legt der Arbeitgeber fest, unter welchen Arbeitsbedingungen jemand seine Tätigkeit ausübt. So werden die Arbeitszeiten, der Arbeitsort und die Aufgabenstellung festgeschrieben. Der Arbeitnehmer kann sich den Vorgaben des Arbeitgebers nicht entziehen, wenn es Vereinbarungen gibt. Dem Arbeitnehmer würde sonst die Kündigung drohen. Deshalb wird der Arbeitnehmer als besonders schutzbedürftig angesehen.

 

Starker Arbeitgeber, starke Arbeitnehmer

Besonders deutlich wird diese Schutzbedürftigkeit beim Datenschutz. Der Arbeitgeber ist wirtschaftlich überlegen. Selbstbestimmung und Fremdbestimmung sind zwei Bereiche, die zu Konflikten führen können. Das gilt vor allem dann, wenn der Arbeitnehmer selbst entscheiden will, welche seiner persönlichen Daten Dritten anvertraut oder von ihnen gespeichert werden. Einen Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessen versucht der Arbeitnehmerschutz herzustellen.


Selbstbestimmung

Das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung bezeichnet in Deutschland das Recht des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen. Es handelt sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts um ein Datenschutz-Grundrecht, das jedoch im Grundgesetz nicht ausdrücklich erwähnt wird. Der Vorschlag, ein Datenschutz-Grundrecht in das Grundgesetz einzufügen, fand bisher in der Politik nicht die erforderliche Mehrheit. Das entscheidende Regelwerk ist also das Bundesdatenschutzgesetz geblieben.

 

Urteil

Das informationelle Selbstbestimmungsrecht ist eine Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und wurde vom Bundesverfassungsgericht im sogenannten Volkszählungsurteil 1983 als Grundrecht anerkannt. Ausgangspunkt für das Bundesverfassungsgericht ist das Allgemeine Persönlichkeitsrecht, also Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG (unter C II 1 a) des Urteils.

 

Beispiel: Internet

So überwacht der Arbeitgeber zuweilen die Internet-Nutzung seines Arbeitnehmers. Persönliche Daten enthält der maschinenlesbare Ausweis, den ein Arbeitnehmer braucht, um sich identifizieren zu können. Verbunden damit kann die elektronische Zeiterfassung sein: Wann hat sich ein Arbeitnehmer "ein- und „ausgeloggt"? Die interne Videoüberwachung zeichnet trotz des berechtigten Sicherheitsbedürfnisses des Arbeitgebers Bewegungsprofile oder das Verhalten direkt am Schreibtisch auf.