Aktuelle Nachrichten

Datenlecks in Unternehmen sollen bestraft werden

Verstöße gegen die Datenschutzbestimmungen der EU könnten zukünftig teuer werden. Laut Plänen der EU-Kommission müssen Unternehmen womöglich bis zu fünf Prozent ihres weltweiten Umsatzes zahlen, wenn sie falsch mit personenbezogenen Daten ihrer Lieferanten, Kunden oder eigenen Mitarbeiter umgehen.

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Datenschutz-Vergehen: Haftbarkeit von Unternehmen soll erweitert werden

Mit einer neuen EU-Datenschutzverordnung sollen Unternehmen künftig auch dann haftbar sein, wenn der eigentliche Firmensitz in einem anderen Land oder gar außerhalb der EU liegt. Damit würde der Gesetzesentwurf das Territorialprinzip ablösen.

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Aktuelle Diskussion

Zentralisierung von Daten bei Google: Neue einheitliche Datenschutzbedingungen

"One policy, one Google experience" – mit diesem Slogan bewirbt Google seine bisher beispiellose Kampagne: Dienste wie Google Search, Google Mail, Google Reader oder Youtube werden zukünftig datenschutztechnisch zusammen gelegt. Dagegen wehren können sich die Nutzer nicht.

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Gestiegene Telefon- und Internet-Überwachungen in Hessen

2010 gab es im Bundesland Hessen 10 Prozent mehr Telekommunikationsüberwachung als im Vorjahr. So kam es 4071 Mal zu der richterlichen Anordung, Telefone oder Internetverbindungen zu überwachen.

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Datenleck: Sensible Patientendaten im Internet

Nachdem etwa 2500 hochsensible Patientendaten aus Schleswig-Holstein frei im Internet abrufbar gewesen sind, muss Datenschützer Thilo Weichert mit Hilfe eines Prüfteams bei dem verantwortlichen Internet-Dienstleister nach den Ursachen suchen.

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Externer Datenschutzbeauftragter

externer Datenschutzbeauftragte
Datenschutz ist ein gesetzlicher Auftrag.

Datenschutz: Muß er sein?

Der Datenschutz ist der gesetzliche Auftrag. Verstöße können teuer werden. Datenschutz schafft Vertrauen. Mitarbeiter fühlen sich gut aufgehoben: Wer persönliche Informationen hütet, beschützt Menschen und deren Rechte. Jedes Unternehmen braucht deshalb einen Datenschutzbeauftragten. Ob man selbst will oder nicht. Über allem steht das Bundesdatenschutzgesetz. Über allem stehen Urteile, viel definieren Verordnungen.

 

Wen betrifft Datenschutz?

Ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter muss in Unternehmen, Institutionen, Vereinen, Arztpraxen und öfentlichen Stellen bestellt werden, wenn mehr als 9 Personen in der Firma mit der Verarbeitung personenbezogener Daten (z. B. Name, Alter, Geburtsdatum, Anschrift, Vorstrafen, genetische Daten, Kontonummer) beschäftigt sind.

 

Für die Einhaltung des Datenschutzes ist ein Datenschutzbeauftragter zuständig. Diese Person kann ein Mitarbeiter oder ein externer Datenschutzbeauftragter sein.

 

Wertvoll, aber günstig

Gesetze und Verordnungen regeln den Umgang mit persönlichen Daten. Es ist wichtig, Bescheid zu wissen. Das darf nicht viel Geld kosten. Pädagogisch wertvolle Onlineschulungen bringen nicht einmal die allgemeinen betrieblichen Abläufe durcheinander. Hier gilt einmal nicht: Was günstig ist, ist billig. Routine und Erfahrung von www.datenschutz-einfach.de zahlen sich aus.

 

Datenschutz extern: Nutzen und Ersparnis

Der Externe Datenschutzbeauftragte bildet sich ständig weiter. Das ist Entlastung für kleine und mitelständische Unternehmen. Externe Datenschutzbeauftragte sind keine Angestellten. Sie kosten deutlich weniger und wissen mehr, weil sie klar drei Ziele verfolgen: Entlastung, Kosteneffizienz, Expertise immer auf dem neuesten Stand.

 

Externer Datenschutzbeauftragter zum monatlichen Festpreis