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Der Datenschutz ist der gesetzliche Auftrag. Verstöße können teuer werden. Datenschutz schafft Vertrauen. Mitarbeiter fühlen sich gut aufgehoben: Wer persönliche Informationen hütet, beschützt Menschen und deren Rechte. Jedes Unternehmen braucht deshalb einen Datenschutzbeauftragten. Ob man selbst will oder nicht. Über allem steht das Bundesdatenschutzgesetz. Über allem stehen Urteile, viel definieren Verordnungen.
Ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter muss in Unternehmen, Institutionen, Vereinen, Arztpraxen und öfentlichen Stellen bestellt werden, wenn mehr als 9 Personen in der Firma mit der Verarbeitung personenbezogener Daten (z. B. Name, Alter, Geburtsdatum, Anschrift, Vorstrafen, genetische Daten, Kontonummer) beschäftigt sind.
Für die Einhaltung des Datenschutzes ist ein Datenschutzbeauftragter zuständig. Diese Person kann ein Mitarbeiter oder ein externer Datenschutzbeauftragter sein.
Gesetze und Verordnungen regeln den Umgang mit persönlichen Daten. Es ist wichtig, Bescheid zu wissen. Das darf nicht viel Geld kosten. Pädagogisch wertvolle Onlineschulungen bringen nicht einmal die allgemeinen betrieblichen Abläufe durcheinander. Hier gilt einmal nicht: Was günstig ist, ist billig. Routine und Erfahrung von www.datenschutz-einfach.de zahlen sich aus.
Der Externe Datenschutzbeauftragte bildet sich ständig weiter. Das ist Entlastung für kleine und mitelständische Unternehmen. Externe Datenschutzbeauftragte sind keine Angestellten. Sie kosten deutlich weniger und wissen mehr, weil sie klar drei Ziele verfolgen: Entlastung, Kosteneffizienz, Expertise immer auf dem neuesten Stand.