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>>> Datenschutz-Vergehen: Haftbarkeit von Unternehmen soll erweitert werden
2012-01-12 18:34
Laut Gesetz ist diese Überwachung auf schwere Straftaten beschränkt. 2007 wurde der Straftaten-Katalog jedoch um Delikte wie Korruption oder Kinderpornografie erweitert. Von den 2010 insgesamt 172.201 staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren kam eine Telefon- oder Internet-Überwachung in etwa 0,33 Prozent zum Einsatz.
Die Befugnisnorm für die Datenerhebung mittels Telekommunikationsüberwachung zur Abwehr von gegenwärtigen Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit einer Person, nicht jedoch zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten (§ 15 a HSOG), besagt, dass es sich um Maßnahmen zur Rettung von Menschenleben bei akuten Gefahren, also zum Beispiel in Fällen Geiselnahme, Entführung oder bei Gefahr der Selbsttötung handelt.
Lange war es in der polizeilichen Praxis ein großes Problem, dass Telekommunikationsunternehmen oft den polizeilichen Anordnungen, Standortdaten eines Handys herauszugeben, nicht nachkamen, da es keine gefahrenabwehrrechtliche Rechtsgrundlage dafür gab. Diese Lücke ist nun entsprechend der Grundidee des Polizeirechts auch in anderen Bundesländern geschlossen. Schließlich hilft das präventiv-polizeiliche Eingriffsrecht bei der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Der Statistik des Justizministerium Hessen zufolge, waren es 2010 über 50 Prozent mehr Mobiltelefone als 2009, die abgehört wurden. Dies ist der verstärkten Nutzung von Handys zuzuschreiben.
Nach Angaben von Justizminister Jörg-Uwe Hahn wurde bei Verdacht auf Drogenhandel, Raub oder Erpressung, Mord und Totschlag, Bandendiebstahl, Betrug und Computerbetrug am häufigsten abgehört. Weniger oft, aber enorm angestiegen waren solche maßnahmen bei Verdachts auf die illegale Einschleusung von Ausländern.
Bundesweit zeichnet sich in den letzten Jahren ein zu beobachtender Trend ab, immer mehr abzuhören. Uneinigkeit herrscht allerdings über den Grund dafür. Nach Ansicht der meisten konservativen Politiker und Sprecher der Ermittlungsbehörden stellt dieser Trend die verstärkte Technologie-Nutzung von Kriminellen - und somit einen notwendigen Schritt hin zu realistischeren Chancen der Kriminalitätsbekämpfung - dar. Kritiker und Datenschützer hingegen beklagen angesichts des seit 2001 in Deutschland herrschenden politischen Klimas eine verstärkte Neigung, auch in Fällen mit unklarer Verhältnismäßigkeit zu Überwachungsmaßnahmen zu greifen.
Quelle: Justizministerium Hessen, Hessisches Ministerium des Innern und für Sport sowie http://www.gulli.com